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Änderung bei der Bildungsprämie

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Änderung bei der Bildungsprämie
Die Altersgrenze nach unten ist weggefallen

Die Deutsche Friseurakademie ist als ISO zertifizierte Akademie dazu berechtigt, die Bildungsprämie anzunehmen und somit ist es möglich, den Teilnehmern der Seminare die Chance auf finanzielle Förderung des Staates zu geben.

Es gab eine große, positive Änderung: die Altersgrenze nach unten ist weggefallen. Das bedeutet, dass alle Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind dazu gehören keine Auszubildenden; aber die jungen Gesellen und über ein zu versteuerndes jährliches Einkommen von maximal 20.000 Euro (gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen, können die Förderung über Bildungsprämie beantragen.

Mit der Bildungsprämie werden 50%, maximal bis 500 Euro Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gefördert.

So können junge Gesellen nun auch bis zu 500 Euro im Jahr für ihre berufliche Weiterbildung sparen; solange sie unter der genannten Einkommensgrenze bleiben. (Bitte beachten Sie, dass das zu versteuernde Einkommen nicht mit dem Brutto oder Netto Einkommen gleichzusetzen ist; es befindet sich auf dem Einkommenssteuerbescheid und kann deutlich niedriger als das Bruttoeinkommen sein.)

Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Weitere Infos unter http://www.bildungspraemie.info/

Quelle Bild: http://www.bildungspraemie.info/


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